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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: April 2026

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GymDocu im Auftrag des Studio-Betreibers. Durch Registrierung und Zustimmung im Anmeldeformular kommt dieser Vertrag elektronisch zustande und wird mit Datum und IP-Adresse dokumentiert.

§ 1 Vertragsparteien

Auftraggeber (Verantwortlicher) Der registrierte Studio-Betreiber, dessen Kontaktdaten bei der Registrierung angegeben wurden.
Auftragnehmer (Verarbeiter) Ronny Hartmann
Bornsche Straße 81
39340 Haldensleben
support@gymdocu.de

§ 2 Gegenstand und Dauer

Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist der Betrieb der GymDocu-Plattform zur digitalen Dokumentation von Fitnessstudio-Abläufen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrages.

§ 3 Art der Verarbeitung und Kategorien personenbezogener Daten

Im Rahmen der Plattformnutzung werden folgende Daten verarbeitet:

Betroffene Personen: Mitarbeiter des Studio-Betreibers, gelegentlich Kunden des Studios.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

GymDocu verpflichtet sich:

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

§ 6 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

GymDocu setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

Der Studio-Betreiber verpflichtet sich:

§ 8 Betroffenenrechte

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Löschung, Berichtigung). GymDocu unterstützt dabei soweit technisch möglich.

§ 9 Kündigung und Datenlöschung

Nach Kündigung des Vertrages werden alle Daten des Studios innerhalb von 90 Tagen unwiderruflich gelöscht. Vor der Löschung erhält der Auftraggeber eine letzte Datensicherung per E-Mail.

§ 10 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sowie Art. 82 DSGVO. GymDocu haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber verursacht werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Haldensleben. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.